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   BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 11/78   

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https://dejure.org/1979,16343
BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 11/78 (https://dejure.org/1979,16343)
BSG, Entscheidung vom 28.03.1979 - 4 RJ 11/78 (https://dejure.org/1979,16343)
BSG, Entscheidung vom 28. März 1979 - 4 RJ 11/78 (https://dejure.org/1979,16343)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 11/78
    Urteil genannten "Berufsdokumentation des LSG Nordrhein- Westfalen" beruhen, fehlerhaft zustande gekommen wäre, Denn das LSG durfte die Dokumentation nicht als Beweismittel verwerten, ohne die Beteiligten vorher davon in Kenntnis zu setzen, für welche Verweisungstatigkeiten die Dokumentation herangezogen werden sollte° Sofern das Berufungsgericht die nicht im einzelnen bezeichneten Anforderungen an Verweisungstätigkeiten als offenkundige Tatsache hat feststellen wollen, wäre der Kläger ebenfalls vorher zu hören gewesen, weil es sich hier um keine allgemeinkundige, sondern um eine gerichtskundige Tatsache handelt: Allgemeinkundige Tatsachen sind solche, von denen verständigé und erfahrene Personen regelmaßig ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich durch allgemein zugängliche, zuverlässige Quellen unschwer überzeugen konnen; gerichtskundige Tatsachen sind diegenigen, die der Richter kraft seines Amtes kennt° Letztere darf das Gericht nur verwerten, wenn es sie in den Prozeß eingeführt und zum Gegenstand der Verhandlung gemacht hat (vgl das vorgenannte Urteil des Senats vom 20° Dezember 1978 unter Hinweis auf BVerfGE 10, 177, 185; BSGE 22, 19, 20; SozR Nr. 91 zu @ 128 SGG; SozR 1500 5 128 Nr & und 5 62 Nr. 3; Urteil des 5° Senats vom 25" Mai 1976 5/12 RJ 162/75; Beschluß des erkennenden Senats vom -.
  • BSG, 01.10.1964 - 1 RA 174/62
    Auszug aus BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 11/78
    Urteil genannten "Berufsdokumentation des LSG Nordrhein- Westfalen" beruhen, fehlerhaft zustande gekommen wäre, Denn das LSG durfte die Dokumentation nicht als Beweismittel verwerten, ohne die Beteiligten vorher davon in Kenntnis zu setzen, für welche Verweisungstatigkeiten die Dokumentation herangezogen werden sollte° Sofern das Berufungsgericht die nicht im einzelnen bezeichneten Anforderungen an Verweisungstätigkeiten als offenkundige Tatsache hat feststellen wollen, wäre der Kläger ebenfalls vorher zu hören gewesen, weil es sich hier um keine allgemeinkundige, sondern um eine gerichtskundige Tatsache handelt: Allgemeinkundige Tatsachen sind solche, von denen verständigé und erfahrene Personen regelmaßig ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich durch allgemein zugängliche, zuverlässige Quellen unschwer überzeugen konnen; gerichtskundige Tatsachen sind diegenigen, die der Richter kraft seines Amtes kennt° Letztere darf das Gericht nur verwerten, wenn es sie in den Prozeß eingeführt und zum Gegenstand der Verhandlung gemacht hat (vgl das vorgenannte Urteil des Senats vom 20° Dezember 1978 unter Hinweis auf BVerfGE 10, 177, 185; BSGE 22, 19, 20; SozR Nr. 91 zu @ 128 SGG; SozR 1500 5 128 Nr & und 5 62 Nr. 3; Urteil des 5° Senats vom 25" Mai 1976 5/12 RJ 162/75; Beschluß des erkennenden Senats vom -.
  • BSG, 25.05.1976 - 12 RJ 162/75
    Auszug aus BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 11/78
    Urteil genannten "Berufsdokumentation des LSG Nordrhein- Westfalen" beruhen, fehlerhaft zustande gekommen wäre, Denn das LSG durfte die Dokumentation nicht als Beweismittel verwerten, ohne die Beteiligten vorher davon in Kenntnis zu setzen, für welche Verweisungstatigkeiten die Dokumentation herangezogen werden sollte° Sofern das Berufungsgericht die nicht im einzelnen bezeichneten Anforderungen an Verweisungstätigkeiten als offenkundige Tatsache hat feststellen wollen, wäre der Kläger ebenfalls vorher zu hören gewesen, weil es sich hier um keine allgemeinkundige, sondern um eine gerichtskundige Tatsache handelt: Allgemeinkundige Tatsachen sind solche, von denen verständigé und erfahrene Personen regelmaßig ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich durch allgemein zugängliche, zuverlässige Quellen unschwer überzeugen konnen; gerichtskundige Tatsachen sind diegenigen, die der Richter kraft seines Amtes kennt° Letztere darf das Gericht nur verwerten, wenn es sie in den Prozeß eingeführt und zum Gegenstand der Verhandlung gemacht hat (vgl das vorgenannte Urteil des Senats vom 20° Dezember 1978 unter Hinweis auf BVerfGE 10, 177, 185; BSGE 22, 19, 20; SozR Nr. 91 zu @ 128 SGG; SozR 1500 5 128 Nr & und 5 62 Nr. 3; Urteil des 5° Senats vom 25" Mai 1976 5/12 RJ 162/75; Beschluß des erkennenden Senats vom -.
  • BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 70/78

    Verweisbarkeit - Benennung nur einer Tätigkeit

    In mehreren Urteilen aus letzter Zeit (vom 20. Dezember 1978 - 4 RJ 23/78 -, 28. März 1979 - 4 RJ 11/78 - und 27. April 1979 - 4 RJ 60/78 -) hat der Senat bereits dargelegt, es lasse sich kein derart allgemeiner Auslegungsgrundsatz dem Urteil vom 6. Februar 1976 entnehmen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1999 - L 16 KR 13/99

    Krankenversicherung

    Die von der Beklagten als "Verweisungstätigkeiten" angeführten Arbeiten als Baustellenmagaziner (zu der Einordnung dieser Tätigkeit als Anlerntätigkeiten vgl. schon BSG, Urt. v. 28.03.1979 - 4 RJ 11/78 - und vom 20.12.1978 - 4 RJ 23/78) oder des einfachen Werkzeugausgebers (BSG vom 28.04.1965 - 5 RKn 70/64) sind allenfalls angelernte Tätigkeiten und können dem Kläger im Rahmen einer krankenversicherungsrechtlichen "Verweisung" keinesfalls zugemutet werden.
  • LSG Hessen, 28.05.1986 - L 13/11 J 1186/84

    Rentenversicherung; Bundesanstalt für Arbeit; Sachverständiger; Auskunft;

    So beispielsweise auf die eines Lagerhelfers, etwa bei der Bundeswehr (BSG vom 23. März 1977, 4 RJ 1/76), eines Magaziners (BSG vom 20. Dezember 1978, 4 RJ 23/78; vom 28. März 1979, 4 RJ 11/78 und vom 29. November 1979, 4 RJ 93/78) oder eines qualifizierten Pförtners (BSG vom 9. Dezember 1981, 1 RJ 124/80; Hessisches Landessozialgericht vom 25. Januar 1983, L-2/J-722/79).
  • BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 15/79
    28. März 1979 - 4 RJ 11/78 April & RJ 60/78.
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